Das seit 1.1.21 geltende Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) bietet in den §§ 94 ff. die Möglichkeit einer sog. Sanierungsmoderation. Kennzeichnend hierfür ist, dass Sanierungsverhandlungen durch einen neutralen Dritten - den Sanierungsmoderator - moderiert werden. Der Sanierungsmoderator ist eine unabhängige natürliche Person, die nach dem Gesetz geeignet, insbesondere geschäftskundig ist. Das Ziel der Sanierungsmoderation ist das Zustandekommen eines Sanierungsvergleichs.
Der Antrag auf Sanierungsmoderation
Die Sanierungsmoderation muss durch Antrag eines restrukturierungsfähigen Schuldners beim örtlich zuständigen Restrukturierungsgericht erfolgen. Gemäß § 94 Abs. 2 StaRUG muss der Antrag des Schuldners folgende Angaben enthalten:
Gegenstand des Unternehmens
Art der wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten
Verzeichnis der Gläubiger
Verzeichnis des Vermögens
Erklärung des Schuldners, nicht zahlungsunfähig/überschuldet zu sein
Eine Zahlungsunfähigkeit darf allerdings noch nicht vorliegen. Nach Eingang des zulässigen Antrags beim Gericht fordert dieses einen Vorschuss an und bestellt dann einen Sanierungsmoderator für bis zu drei Monate- wenn die Gläubiger später zustimmen, auch mit Verlängerungsmöglichkeit.
Der Sanierungsmoderator
Das Restrukturierungsgericht bestellt eine geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige natürliche Person zum Sanierungsmoderator für einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten, vgl. § 94 f. StaRUG. Weiterhin kann der Sanierungsmoderator auch als Restrukturierungsbeauftragter bestellt werden, vgl. § 100 Abs. 2 StaRUG.
Beaufsichtigt wird der Sanierungsmoderator von dem Restrukturierungsgericht, welchem er monatlich Bericht erstatten muss. Jene Berichte müssen zumindest Angaben zu Art und Ursachen der wirtschaftlichen oder finanziellen Schwierigkeiten, zum Kreis der in die Verhandlungen einbezogenen Gläubigern, zum Gegenstand der Verhandlungen zudem Einschätzungen zum Fortlauf der Verhandlungen und dem Verhandlungsziel enthalten.
Auswahl des geeigneten Sanierungsmoderators
So stellt sich die Frage, nach welchen Kriterien ein geeigneter Sanierungsmoderator auszuwählen ist. Weder im Gesetz noch in der Gesetzesbegründung werden Qualifikationsanforderungen an den Moderator gestellt. Ein guter Sanierungsmoderator sollte im Insolvenz- und Sanierungsbereich praktische und theoretische Kenntnisse und Erfahrungen mitbringen. Weiterhin ist das Vorhandensein von Branchenkenntnissen anzuraten. Das „Rüstzeug“ für eine zutreffende Analyse der Situation des Unternehmens stellen betriebswirtschaftliche und insolvenzrechtliche Kenntnisse dar.
Kosten der Sanierungsmoderation
Weiterhin ist auch auf die Kosten einer Sanierungsmoderation einzugehen.
Das Gericht selbst berechnet anfänglich Gerichtskosten in Höhe von ca. 500 Euro. Der Sanierungsmoderator hat Anspruch auf eine „angemessene“ Vergütung, die sich nach dem tatsächlichen Zeit- und Sachaufwand der mit der Sanierungsmoderation verbundenen Aufgabe bemisst, siehe § 98 Abs.1 StaRUG. Der Stundensatz des Sanierungsmoderators wird vom Gericht festgelegt und kann bis zu 350 Euro betragen. Mit Einverständnis des Schuldners können jedoch auch anderweitige Vergütungsmodelle mit dem Sanierungsmoderator vereinbart werden.
Fazit / Vorteile?
Ein gewichtiger Vorteil der Sanierungsmoderation sind die erhöhten Chancen eines Vergleiches, wenn vorangegangene Verhandlungen festgefahren sind. Zudem kann der Sanierungsvergleich vom Restrukturierungsgericht bestätigt werden, wenn das Sanierungskonzept aus dessen Sicht schlüssig ist, mit der Folge, dass der Vergleich anfechtungssicher ist. Zu guter Letzt führt der Sanierungsvergleich nicht zu einem steuerpflichtigen Sanierungsgewinn.
Zu den Autoren
Thomas Gerwert ist Geschäftsführender Gesellschafter der MITTELSTANDSHANSE. Er ist zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsberater und sieht sich als Bindeglied zwischen Menschen, Organisationen, Finanzen und Prozessen.
Angelos Tessmer studiert bis dato Rechtswissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf und absolviert bei der MITTELSTANDSHANSE ein begleitendes Praktikum.